Ich ziehe in einen bestehenden Haushalt ein – Kann ich trotzdem bei Enni bleiben?
Bitte nehmen Sie persönlich Kontakt zu uns auf, um die Möglichkeiten einer weiteren Versorgung zu klären. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Im Kundenportal der Enni haben Sie alles im Blick. Hier können Sie 24 Stunden, 7 Tage die Woche vieles rund um Ihren Vertrag bequem online erledigen.
Sie planen einen Umzug und wollen in Ihrem neuen Zuhause nicht im Dunkeln stehen? Dann nehmen Sie Ihren Enni Strom- oder Gasvertrag doch einfach mit. Praktisch, schnell und planbar.
Wichtige Neuerung zur Meldefrist bei Umzug:
Das neue Jahr bringt gesetzliche Veränderungen mit sich, die eine Mitteilung über einen Umzug im Voraus erforderlich macht. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung Ihrer Energielieferung ist ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier.
Sie planen einen Umzug?
Unser Tipp: Melden Sie uns Ihren Umzug bereits dann, wenn Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben oder gekündigt haben. Spätestens sollte die Mitteilung 14 Tage vor Ihrem Umzug erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass die Schlussrechnung exakt zum Auszugstermin erfolgt und Ihnen nur Ihr Verbrauch berechnet wird. Erhalten wir Ihre Mitteilung verspätet, sind die zu viel berechneten Zeiträume durch die Mietparteien privatrechtlich zu klären.
Sie planen Ihren Umzug in ein neues Zuhause und haben den Kopf voll mit Dingen, die Sie bedenken müssen? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Umzug!
Sparen Sie sich den umständlichen Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten und nehmen Sie Ihren bestehenden Enni-Vertrag einfach mit. Wir versorgen Sie auch in Ihrem neuen Zuhause zuverlässig mit unserem Strom- und Gasangebot – versprochen!
Noch kein Enni Kunde? Dann einfach und unkompliziert hier einen neuen Vertrag abschließen!
Hier finden Sie schnelle Antworten auf häufige Fragen sowie Downloads zu unserem Umzugsservice.
Bitte nehmen Sie persönlich Kontakt zu uns auf, um die Möglichkeiten einer weiteren Versorgung zu klären. Unsere Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.
Ihren Umzug können Sie uns bis zu 3 Monate vorher mitteilen, spätestens aber 14 Tage vor Ihrem Umzug.
Solange Sie sich noch in der gesetzlichen Widerrufsfrist befinden, können Sie von Ihrem neu abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. In der Regel steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Eine kurze E-Mail an den neuen Versorger reicht aus, um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Eine neue gesetzliche Regelung, die es Endverbrauchern ermöglicht, ihren Energieanbieter schneller und einfacher zu wechseln.
Ab dem 6. Juni 2025 können Verbraucher Ihren Strom – und Gaslieferanten innerhalb eines Werktages wechseln, sodass die Belieferung durch den neuen Anbieter theoretisch bereits 24 Stunden nach der Anmeldung beginnen kann.
Die Bundesregierung hat in §20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, dass alle Energieanbieter verpflichtet sind, Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten.
Ziel dieser Regelung ist, eine möglichst verbraucherfreundliche, schnelle und flexible Energieversorgung sicherzustellen.
Ab dem 6. Juni 2025 müssen alle Energieversorger den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleisten.
Werktage umfassen alle Wochentage von Montag bis Freitag.
Gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage zählen nicht dazu.
Die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen.
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist weiterhin 14 Tage.
Der Lieferantenwechsel kann erst nach Vertragsende erfolgen.
Reibungsloser Wechselprozess: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (z.B. Zählerstand) fristgerecht eingereicht werden.
Umzugsmeldung: Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.
Umzüge können nicht mehr in die Vergangenheit umgesetzt werden.
Umzugsmeldung: Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus
Kündigungsfristen: Diese bleiben weiterhin bestehen und sind zu beachten.
Zählerstände melden: Melden Sie die Zählerstände am Tag des Umzuges, spätestens jedoch eine Woche danach.