enni.elektroabfall – der Umwelt zuliebe
Für die Entsorgung von Schadstoffen und Elektroschrott gelten in Deutschland besondere Bestimmungen. So schreibt das „Elektro-Gesetz“ von 2006 vor, dass Verbraucher ihre ausgedienten Elektrogeräte nicht mehr in den Hausmüll werfen dürfen, sondern diese an speziellen Sammelstellen abgeben müssen. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den PC bis hin zum Rasierapparat. Diese können Sie uns gerne zum Kreislaufwirtschaftshof bringen oder über die Sperrgutabfuhr abholen lassen.
Gut zu wissen: Neben der Rückgabemöglichkeit am KWH müssen seit dem 01.07.2026 auch Verkaufsstellen von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern (sogen. E-Vapes) diese kostenlos zurücknehmen. Die fachgerechte Entsorgung hilft bei der Vermeidung von Bränden in Sortier- und Entsorgungsanlagen aber auch bei der kommunalen Abfallsammlung.