Informationen zur Lage am Energie­markt

Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt ist außergewöhnlich. Um die gestiegenen Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung unterschiedliche Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Auf dieser Seite erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Informationen über die jeweiligen Maßnahmen und Ihre Auswirkungen für Sie als Kunden. 

Sie haben Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchsabrechung? Hier erhalten Sie die passenden Antworten.

Aktuelle Versorgungslage

Die Energieversorgung der Menschen in Deutschland ist derzeit gesichert, obwohl die Lage angespannt ist und sich zuverlässige Prognosen schwierig gestalten. Dies gilt natürlich auch für Kunden von Enni. Bereits jetzt werden Vorkehrungen getroffen, eine sichere Versorgung mit Strom und Gas auch im nächsten Jahr gewährleisten zu können. Gleichzeitig ergreift der Staat Maßnahmen, die um ein Vielfaches gestiegenen Energiekosten abzufedern und auszugleichen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den geplanten Maßnahmen der Regierung.

Staatliche Entlastungspakete

Der am 29. September 2022 durch die Bundesregierung vorgestellte wirtschaftliche Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll den drastisch gestiegenen Energiekosten in Deutschland entgegenwirken. Im Fokus des Plans steht die Einführung einer Energiepreisbremse.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen.

Enni wird die geltenden Regelungen in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend berücksichtigen.

 

FAQ zur Energiepreisbremse & "Soforthilfe Dezember"

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse funktioniert so: Der Gesetzgeber hat für Sie einen Basisbedarf festgelegt. Dieser beträgt 80 Prozent Ihres durch das Energieversorgungsunternehmen prognostizierten Jahresverbrauches, der dem September 2022 zugrunde liegt. Für diesen Basisbedarf zahlen Sie durch den Gesetzgeber begrenzt brutto maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Der Staat übernimmt hierfür somit die Differenz zu Ihrem individuell mit uns vereinbarten Gaspreis. Nur für einen über diesen Basisbedarf hinausgehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Die Gaspreisbremse tritt gemäß Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG in Kraft.

Für große, industrielle Verbraucher gilt ein Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde/netto für Gas bzw. 7,5 Cent für Wärmekunden für 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge (zugrunde liegt der Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022).

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse funktioniert so: Der Gesetzgeber hat für Sie einen Basisbedarf festgelegt. Dieser beträgt 80 Prozent Ihres durch den Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauches. Für diesen Basisbedarf zahlen Sie durch den Gesetzgeber begrenzt brutto maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Der Staat übernimmt hierfür somit die Differenz zu Ihrem individuell mit uns vereinbarten Strompreis. Nur für einen über diesen Basisbedarf hinausgehenden Verbrauch zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis. Der Entlastungsbetrag wird gemäß Gesetz §4 Abs. 3 StromPBG unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt.

Größere Unternehmen mit hohem Stromverbrauch beziehen 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge zu einem garantierten Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde/netto (zzgl. Steuern, Abgaben & Umlagen).

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Wie funktioniert die Wärmepreisbremse?

Um die Energiekosten der Bürger zu weiter reduzieren, hat die Bundesregierung im Rahmen der Energiepreisbremse die Preisbremse für Heizstrom beschlossen. Sie können davon profitieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 
- Sie heizen mit Strom und nutzen einen Zähler, der zwei Verbrauchswerte (HT = Hochtarif und NT = Niedertarif) misst.
- Sie haben einen Jahresverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden und gelten damit als Haushaltskunde.  

Die neue Regelung ist im Strompreisbegleitgesetzes (§ 5 Abs. 3, StromPBG) verankert. Die Entlastung gilt im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2023.

In diesem Zeitraum wird der Preis im HT auf 40 Cent/kWh und im NT auf 28 Cent/kWh „gebremst“. Dabei gilt der HT rein rechnerisch täglich für 18 Stunden, der NT für 6 Stunden. Es wird somit ein Durchschnittswert berechnet, bei dem der HT mit Dreivierteln zu Buche schlägt, der NT mit einem Viertel. So ergibt sich ein Durchschnittswert von 37 Cent.
(18x40 + 28x6) =37
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Sollten Kunden weiterhin Energie sparen?

Sollten Kunden weiterhin Energie sparen?

Unabhängig von den geplanten Entlastungsmaßnahmen ist es nach wie vor sinnvoll Energie zu sparen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Weniger Energie zu verbrauchen bedeutet, dass geringere Kosten entstehen, insbesondere, weil Strom- & Gaspreise insgesamt trotz gesetzlicher Preisbremsen steigen. Es hilft dabei den Preisdruck auf Energie zu verringern und die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren. Zusätzlich leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz, wenn Sie Ihren persönlichen Energieverbrauch niedrig halten.

Gibt Enni die Entlastungen, die sich aus den Entscheidungen der Bundesregierung ergeben, an Kunden weiter?

Gibt Enni die Entlastungen, die sich aus den Entscheidungen der Bundesregierung ergeben, an Kunden weiter?

Selbstverständlich gibt Enni sämtliche Änderungen, die sich bspw. aus dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage, Preisbremsen oder Mehrwertsteuersenkungen ergeben, an Sie weiter. Enni arbeitet mit Hochdruck daran, daraus resultierende Anpassungen umzusetzen. Sollten sich im Laufe dieses Prozesses noch Änderungen an der Umsetzung einzelner Entlastungsmaßnahmen ergeben oder als notwendig erweisen, aktualisieren wir diese Seite entsprechend.

Müssen Kunden nun "aktiv" werden?

Müssen Kunden nun "aktiv" werden?

Zum aktuellen Zeitpunkt besteht für Kunden von Enni kein Handlungsbedarf, um Entlastungen durch die beschriebenen Maßnahmen zu erhalten, Enni gibt diese automatisch an Sie weiter. Es ist natürlich weiterhin sinnvoll einen bewussten Umgang mit Energie zu pflegen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen regelmäßig Ihren Abschlag zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, um hohen Nachzahlungsforderungen entgegenzuwirken. Eine regelmäßige Mitteilung Ihres aktuellen Zählerstands über das Enni-Kundenportal schafft ebenfalls Transparenz über Ihren Energieverbrauch.

Was ist unter der "Soforthilfe Dezember 2022" zu verstehen?

Was ist unter der "Soforthilfe Dezember 2022" zu verstehen?

Der Gesetzgeber hat, nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG), beschlossen für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen einmalig die Abschlagszahlung für Gas und Wärme zu übernehmen. Die Maßnahme soll als finanzielle Brücke bis zur Einführung der Gaspreisbremse spätestens ab März 2023 dienen. Wichtig ist, dass der Dezember nicht gleichbedeutend mit einem "Freimonat" ist. Das bedeutet, dass sie nicht jeglichen Gas- bzw. Wärmevebrauch erstattet bekommen, sondern sich die Höhe Ihrer individuellen Entlastung nach dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch richtet.

 

 

Wer erhält die "Soforthilfe Dezember 2022"?

Wer erhält die "Soforthilfe Dezember 2022"?

Die "Soforthilfe Dezember" richtet sich ausschließlich an Gas- und Wärmekunden. Sie ist für Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas vorgesehen. Der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften wird ebenfalls bezuschusst. Für Mieter gilt, dass die Entlastung mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung durch die Vermieter an sie weitergegeben wird.

Bei der Versorgung mit Wärme ist Enni als Wärmeversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, Kunden ihre Dezember-Zahlungen zu erlassen oder per Direktzahlung zu erstatten.

Wie gibt Enni die "Soforthilfe Dezember 2022" an Kunden weiter?

Wie gibt Enni die "Soforthilfe Dezember 2022" an Kunden weiter?

Für Gas- oder Wärmekunden von Enni entfällt für den Dezember 2022 die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der entsprechende Betrag nicht eingezogen. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie diesen entweder selbstständig für die Dezember-Zahlung unterbrechen oder alternativ weiter laufen lassen. In diesem Fall erhalten Sie über eine Verrechnung in Ihrer Jahresrechnung die vorgesehene Erstattung zu einem späteren Zeitpunkt. Sollten Sie im Dezember keinen Abschlag für Gas oder Wärme zahlen müssen, werden wir den gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungsbetrag Ihrem Vertragskonto gutschreiben. Damit wird die im Laufe des Dezembers oder Januars vorgesehene Abrechnung direkt um den Entlastungsbetrag reduziert.

Am 1. Juli 2023 ändern sich die Gaspreise unserer Grund- und Ersatzversorgung

Hier finden Sie die Preisblätter zu den Preisen unserer Grund- und Ersatzversorgung.

Grundversorgung Strom & Gas

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Tanja Neervort und ihr Team Telefon: 0800 222 1040 E-Mail schreiben