Das Niederschlagswasser ist doch sauber, wieso muss ich für die Beseitigung Gebühren bezahlen?

Das Niederschlagswasser ist doch sauber, wieso muss ich für die Beseitigung Gebühren bezahlen?

Die Kosten für Beseitigung von Niederschlagswasser werden auf alle Nutzungsberechtigten umgelegt. Die Kanalanlagen sind auf größere Niederschläge bemessen. Entsprechend dimensionierte Anlagen müssen vorgehalten und finanziert werden, damit Überflutungen u.a. bei Starkregenereignissen vermieden werden.

Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Ja, wenn sich Änderungen an den bebauten, überbauten oder befestigten Flächen ergeben, ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR mitzuteilen. Die Niederschlagswassergebühr wird dann entsprechend angepasst.

In welchem Umfang können Abwassergebühren rückwirkend erhoben werden?

In welchem Umfang können Abwassergebühren rückwirkend erhoben werden?

Die Gebühren können rückwirkend bis zu vier Jahre erhoben werden.

Muss die öffentliche Hand auch für Straßen, Plätze und andere öffentliche Flächen bezahlen, weil von dort auch Niederschlagswasser eingeleitet wird?

Muss die öffentliche Hand auch für Straßen, Plätze und andere öffentliche Flächen bezahlen, weil von dort auch Niederschlagswasser eingeleitet wird?

Ja, die Kosten für die Entwässerung dieser Flächen sind von den entsprechenden Straßenbaulastträgern wie Bund, Land, Kreis oder Stadt (u.a. Stadt Moers) zu tragen.

Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?

Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?

Informationen hierzu können Sie möglicherweise Ihren Bauunterlagen entnehmen. Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Einlaufschächte vorhanden sind, über die das Niederschlagswasser zur öffentlichen Kanalisation fließt.

Ist es für den Grundstückseigentümer ein Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?

Ist es für den Grundstückseigentümer ein Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?

Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung das Grundstück angeschlossen ist. Entscheidend ist die sogenannte Abflusswirksamkeit.

Darf ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?

Darf ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?

Es besteht grundsätzlich eine Abwasserüberlassungspflicht. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen. ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR kann nach individueller Prüfung der Voraussetzungen eine Befreiung von der Überlassungspflicht erteilen. Weiterhin ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

Werden Regentonnen und Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz bei der Gebührenberechnung berücksichtigt?

Werden Regentonnen und Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz bei der Gebührenberechnung berücksichtigt?

Nein, denn Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz, die für eine Gartenbewässerung genutzt werden, sind einen Großteil des Jahres vollgefüllt, so dass eine dämpfende Wirkung des Abflusses nicht gegeben ist.

Was ist bei einem Eigentumswechsel eines Grundstücks zu beachten?

Was ist bei einem Eigentumswechsel eines Grundstücks zu beachten?

Der Eigentümer hat den Eigentumswechsel bei ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR anzuzeigen. Dazu benötigen wir eine Kopie des notariellen Kaufvertrags. Dieser Nachweis ist zur korrekten Bestimmung des Gebührenschuldners und zur genauen Abrechnung der Gebühren erforderlich.