1. Eintragung des SHK-Installationsbetriebes in die Handwerksrolle
  2. Die Qualifikation der verantwortlichen Fachkraft als SHK-Installateur
  3. Die nach § 14 GwO erforderliche Anzeige (Gewerbeanmeldung)
  4. Betriebshaftpflicht-Versicherung über 1,5 Millionen €
  5. Anstellungsvertrag mit ausgewiesener Betriebsleiterfunktion der verantwortlichen SHK-Fachkraft, wenn die verantwortliche Fachkraft nicht Betriebsinhaber ist
  6. Wenn die verantwortliche SHK-Fachkraft noch bei einem Dritten abhängig beschäftigt ist, wird von diesem eine Freistellungsbescheinigung benötigt

Für die Aufnahme ins Installateurverzeichnis benötigt Enni Ihre persönlichen Daten. Diese verwendet Enni ausschließlich intern, speichert sie elektronisch und gibt diese nur in Teilen als Auflistung der Fachunternehmen auf der Enni Internetseite weiter. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, prüfen wir Ihre Angaben und senden Ihnen Ihre Vertragsunterlagen schnellstmöglich zu.