Zählerstands­erfassung

Als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, sämtliche Zählerstände in unserem Netzgebiet regelmäßig abzulesen – spätestens alle drei Jahre. 

Zähler-Ablesung Strom, Gas, Wasser und Wärme

Einmal im Jahr kommen wir auch zu Ihnen nach Hause, um Ihre Verbrauchszähler für Strom, Erdgas, Wasser und teilweise auch für Wärme abzulesen. Dazu sind wir als Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet. Unser Ableseteam ist deshalb das ganze Jahr über im Einsatz und sucht alle Haushalte in Moers und Neukirchen-Vluyn im rollierenden Verfahren Stadtteil für Stadtteil auf. Dabei unterstützt uns die Dienstleistungsgesellschaft ASL Services. Da wir unser Stromnetz an die Rheinische Netzgesellschaft (RNG) verpachtet haben, lesen wir die Stromzählerstände in deren Auftrag ab.
 

Wann wir zu Ihnen kommen, ist abhängig von Ihrem Wohnort:

Monat Wohnort
Januar Hülsdonk
Februar Vinn, Schwafheim
März Asberg
April Scherpenberg, Hochstraß
Mai Meerbeck
Juni Kapellen, Holderberg, Vennickel
Juli  Repelen
August keine Ablesung
September Utfort, Eick, Neukirchen-Vluyn Land
Oktober Neukirchen
November Vluyn
Dezember Moers Stadtmitte

Alle durch Enni beauftragten Ableser haben einen Dienstausweis. Dieser ist mit einem Hologramm versehen. Lassen Sie sich diesen Ausweis vorlegen, damit keine schwarzen Schafe ins Haus gelangen. Im Zweifel können Sie uns gerne unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800 222 1040 anrufen.

Antworten auf häufige Fragen

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen  zum Thema Zählerstandserfassung. 

Was muss ich tun, wenn ich die Ablesung verpasst habe?

Was muss ich tun, wenn ich die Ablesung verpasst habe?

Wenn wir Sie nicht antreffen, erhalten Sie eine Informationskarte. Darauf finden Sie die Telefonnummer der ASL, unter der Sie einen Ablesetermin vereinbaren können.

Wie kann ich die Ablesung unterstützen?

Wie kann ich die Ablesung unterstützen?

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Zähler frei zugänglich sind. Dann ist die Ablesung in wenigen Minuten erledigt.

Kann ich meinen Zählerstand auch selbst ablesen und mitteilen?

Kann ich meinen Zählerstand auch selbst ablesen und mitteilen?

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir es nur in Ausnahmefällen zulassen können, dass Sie Ihre Zählerstände selbst ablesen und uns mitteilen – etwa bei einer längeren Erkrankung oder einer längeren Abwesenheit. In diesem Fall würden wir Sie dann im neuen Jahr besuchen.

Wem muss ich meinen Zählerstand mitteilen, wenn ich nicht Kunde der Enni bin?

Wem muss ich meinen Zählerstand mitteilen, wenn ich nicht Kunde der Enni bin?

Als Netzbetreiber lesen wir Ihren Zählerstand auch in diesem Falle ab und teilen ihn Ihrem Versorger mit.

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Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Silke Baum und ihr Team Telefon: 02841 104-376 E-Mail schreiben