E-Mobilität

Sie spielen mit dem Gedanken sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen und benötigen hierfür eine Lademöglichkeit? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein?
Wann muss eine Wallbox genehmigt werden?
Wo wird die Wallbox angemeldet?
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Weitere Fragen
Wallbox Datenblätter

Voraussetzungen für die Installation einer Wallbox?

Um eine Wallbox installieren lassen zu können, müssen im Vorfeld folgende Dinge geklärt werden:

  • Ist die vorhandene Hausinstallation bzw. der Zählerplatz für die gewünschte zusätzliche Ladeleistung geeignet?
  • Ist der vorhandene Elektrohausanschluss für den zukünftigen Mehrbedarf ausgelegt?

Zu beiden Punkten sollten Sie den Elektrofachbetrieb Ihres Vertrauens ins Boot holen, der die vorgenannten Dinge prüft und gegebenenfalls eine Hausanschlussverstärkung beantragt.

Wann muss eine Wallbox genehmigt werden?

Für alle Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von > 11kW ist im Vorfeld eine Anfrage (Formular "Anschlussanfrage -Strom-") erforderlich. Die Installation ist nur nach Zustimmung des Netzbetreibers möglich.

Im Anschluss erhalten Sie eine Rückmeldung mit der Zustimmung bzw. der Kostenschätzung für die Anschlussverstärkung.

Sollte ein eigener Zähler für die Ladeeinrichtung oder eine Steuerbarkeit nach § 14a EnWG benötigt werden, so ist dieses über Ihren eingetragenen Elektrofachbetrieb beim Messstellenbetreiber zu beantragen.

Wo wird die Wallbox angemeldet?

Nach der Installation der Ladeeinrichtung informieren Sie uns bitte per Formular ("Datenblatt Ladeeinrichtung"), welche Ladeeinrichtung installiert wurde und welcher eingetragene Elektrofachbetrieb die Installation vorgenommen hat.

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Team Energienahe Dienstleistungen Telefon: 02841 104-136 E-Mail schreiben