enni.ersatzstrom / Ersatzversorgung Strom

Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden* mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh in Niederspannung (SLP und RLM).

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH gem. §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn:

  • vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einen Stromliefervertrag zugeordnet werden kann, oder
  • der eigentliche Stromlieferant des Anschlussnutzers keine Energie entsprechend seiner vertraglichen Pflichten ins Netz einspeist, bspw. infolge einer Insolvenz.

Die Belieferung mit enni.ersatzstrom erfolgt für max. 3 Monate in dem Fall, wenn keine anderen Energielieferverträge abgeschlossen wurden (Ersatzversorgung).

Für den Bezug von Strom in der Ersatzversorgung gelten die Bedingungen der Grundversorgungsverordnung.

 

Strompreise für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden* mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh im Niederspannungsnetz.

Arbeitspreis (Cent/kWh) Grundpreis (Euro/Monat)
10,59 100,00

Gültig ab: 01.04.2024
*Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Die Nettopreise beinhalten lediglich den Energiepreis für die Stromlieferung. Hinzu kommen die im Lieferjahr jeweils gültigen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers sowie alle anfallenden Umlagen, Abgaben und Steuern sowie die Strom- und Umsatzsteuer in der zurzeit geltenden Höhe.

Die aktuell gültigen Netzentgelte entnehmen Sie bitte der Internetseite enni.de.

Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu stellen, ist es notwendig, einen Stromliefervertrag abzuschließen.

Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.