Reinigung und Winterdienst

Professioneller Reinigungs-Service und Winterdienst für gewerbliche Auftraggeber in und um Moers - wir sorgen für ein repräsentatives Erscheinungsbild Ihres Betriebes.

Die Kehrseite des Grüns

Ein sauberes Erscheinungsbild der Außenflächen Ihres Betriebes trägt maßgeblich zu dessen Erscheinungsbild bei. Wenn Sie nicht selbst zu Schaufel und Besen greifen möchten und einen professionellen Reinigungs-Service suchen, übernehmen wir gern diese Aufgabe für Sie. Der Reinigungs-Service der Enni beseitigt den Alltagsdreck in ihren Außenflächen, auf Treppen, Rampen und Rinnen, und fegt im Herbst das Laub und andere Grünabfälle.

Lassen Sie Schnee und Eis unsere Sorge sein

Im Winter sorgen wir für sichere Wege. Wenn Sie morgens das Firmengelände betreten, hat unser Winterdienst sich bereits um die Räumung Ihrer Gehwege, Einfahrten und Parkflächen von Eis und Schnee gekümmert. Dabei können Sie sich jeden Tag auf uns verlassen, denn wir sind auch für extreme Wetterverhältnisse gerüstet und zur Stelle, wenn wir gebraucht werden.

  • Reinigung von Wegen, Parkflächen, Rampen, Rinnen,
  • Laubbeseitigung
  • Winterdienst auf Ihrem Firmengelände
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin und wir erstellen Ihnen ein Angebot

Antworten auf häufige Fragen

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Winterdienst für Geschäftskunden.

Wer ist zur Straßenreinigung verpflichtet?

Wer ist zur Straßenreinigung verpflichtet?

Um die Sauberkeit unserer Straßen zu gewährleisten, muss jeder seine Aufgaben erfüllen. Die Aufgabenverteilung regelt die Straßenreinigungs-Satzung. Die ENNI reinigt zahlreiche öffentliche Straßen, Wege und Plätze im ganzen Moerser Stadtgebiet. Die Reinigung einiger Moerser Straßen sowie aller Gehwege ist auf die Grundstückseigentümer übertragen. Wenn Ihre Straße dazu gehört, müssen Sie als Anlieger Gehweg und Fahrbahn selbst regelmäßig mindestens einmal wöchentlich fegen, dabei auch Unkräuter entfernen und außergewöhnliche Verunreinigungen sofort beseitigen.

Welche Pflichten haben Sie als Grundstückseigentümer im Winter?

Welche Pflichten haben Sie als Grundstückseigentümer im Winter?

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen. Sie sollten werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr in der Breite von 1,50 Metern frei von Schnee und Eis geräumt sein. Wenn Sie Ihre „Winterpflichten“ nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.

​​​​​​​Mehr zum Thema Winterpflichten

Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Werner Hagen Telefon: 02841 104-520 E-Mail schreiben