Friedhofswesen

Die Enni bewirtschaftet die zehn Moerser Friedhöfe im Auftrag der Stadt Moers. Jedes Jahr finden hier rund 1.100 Bestattungen statt.

Nutzen Sie unser Friedhofsportal erhalten Sie umfassenden Einblick in unsere Friedhofspläne*.

*Beachten Sie, dass die einsehbaren Daten nicht tagesaktuell sind und Änderungen und Anpassungen zeitverzögert eingespielt werden.

Oasen der Ruhe und der Besinnung

Die zehn Moerser Friedhöfe sind Orte der Ruhe und mit ihrem hohen Anteil an Wiesen und Bäumen grüne Lungen der Stadt. Enni betreibt und verwaltet diese Friedhöfe, auf denen jährlich rund 1.100 Bestattungen stattfinden. Je nach Friedhof bieten wir verschiedene Bestattungsmöglichkeiten, um so den unterschiedlichen Bedürfnissen der Hinterbliebenen gerecht zu werden. Denen stehen die Mitarbeiter unserer Friedhofsverwaltung am Jostenhof auch in schweren Stunden gerne beratend zur Seite.

Friedhofspläne – schnell zurechtfinden

Die folgenden Pläne bieten Ihnen eine Gesamtübersicht. So können Sie Parkmöglichkeiten, Zugänge, Trauerhallen und auch Grabfelder einfach finden.

Zum Zwecke der Grabstellen- oder auch Verstorbenensuche nutzen Sie bitte unser obiges Friedhofsportal.

Friedhofsverwaltung

Am Jostenhof 15
47441 Moers

Telefon 02841 104-871 / 872 / 873
friedhofsverwaltung@enni.de

Öffnungszeiten & telefonische Sprechzeiten

montags bis freitags von  8 – 12 Uhr

Hier finden Sie unsere Friedhöfe

Hauptfriedhof
Geldernsche Straße 7a, 47441 Moers
Anfahrt

Friedhof Hülsdonk
Geldernsche Straße 8, 47441 Moers
Anfahrt

Friedhof Kapellen
Friedhofstraße, 47447 Moers
Anfahrt

Friedhof Lohmannsheide
Jakob-Schroer-Straße 26a, 47443 Moers
Anfahrt

Friedhof Meerbeck
Lindenstraße 55, 47443 Moers
Anfahrt

Friedhof Moers
Klever Straße 20, 47441 Moers
Anfahrt

Friedhof Repelen
Johann-Steegmann-Allee 11, 47445 Moers
Anfahrt

Friedhof Schwafheim
Hügelstraße 16, 47447 Moers
Anfahrt

Friedhof Utfort
Friedenstraße, 47445 Moers
Anfahrt

Friedhof Vinn (außer Dienst)
Vinner Straße, 47447 Moers
Anfahrt

FAQs und Downloads

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Downloads zum Thema Bestattungen.

Ist es sinnvoll nach einer Beisetzung den Grabhügel umgehend abzutragen und das Grab anzulegen?

Ist es sinnvoll nach einer Beisetzung den Grabhügel umgehend abzutragen und das Grab anzulegen?

Bei Sargbestattungen ist es erfahrungsgemäß ratsam, den Grabhügel erst nach etwa sechs bis acht Wochen abzutragen und das Grab anzulegen, damit die Erde noch nachsacken kann. Bei Urnenbeisetzungen ist keine Frist einzuhalten. Pflegegebundene Gräber müssen innerhalb von drei Monaten gärtnerisch angelegt werden.

Gibt es in Moers Tiefengräber?

Gibt es in Moers Tiefengräber?

In Moers gibt es keine Tiefengräber. Allerdings ist es möglich auf einen Sarg im vorhandenen Wahlgrab Urnen beizusetzen. Ein Sarg kann allerdings nicht über bereits beigesetzten Urnen hinzugebettet werde, bevor die Ruhefristen nicht abgelaufen sind.

Wie lange muss ein Nutzungsrecht bei einer Beibelegung verlängert werden?

Wie lange muss ein Nutzungsrecht bei einer Beibelegung verlängert werden?

In vorhandenen Wahlgrabstätten können weitere Verstorbene hinzugebettet werden, wenn die Nutzungszeit für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) verlängert wird. Dies gilt für die gesamte Grabstätte und wird abzüglich der bereits bezahlten Jahre berechnet.

Was ist bei der Verlegung von Grabmalen zu beachten?

Was ist bei der Verlegung von Grabmalen zu beachten?

In der Regel stellt der von Ihnen gewählte Steinmetz bei der Friedhofsverwaltung einen Antrag und verlegt nach erteilter Genehmigung die entsprechenden Grabaufbauten. Der Grabmalantrag ist vor Erwerb und Errichtung der Grabaufbauten zu stellen. Für die Bearbeitung des Antrages werden Genehmigungsgebühren erhoben.

Kann ich ein Grab auch vor Ablauf der Ruhefrist einebnen lassen?

Kann ich ein Grab auch vor Ablauf der Ruhefrist einebnen lassen?

Eine vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes ist jederzeit möglich. Abhängig von der Grabart und der noch bestehenden Ruhefrist ist eine einmalige Pflegepauschale zu entrichten.

Was muss ich unternehmen, wenn das Nutzungsrecht an einer Grabstätte abläuft?

Was muss ich unternehmen, wenn das Nutzungsrecht an einer Grabstätte abläuft?

Bei Reihengrabstätten werden im Herbst des Jahres des Nutzungsendes Schilder mit entsprechenden Hinweisen aufgestellt. Diese Gräber können nicht verlängert werden und werden am Anfang des auf das Nutzungsende folgende Jahr eingeebnet. Bei Kinderreihengräbern kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Bei Wahlgrabstätten wird der Nutzungsberechtigte 6 Monate vor Nutzungsende schriftlich informiert, sofern die Adresse bekannt ist. Ansonsten werden entsprechende Schilder am Grab aufgestellt.

Darf ich den Friedhof mit einem Fahrzeug befahren?

Darf ich den Friedhof mit einem Fahrzeug befahren?

Grundsätzlich ist das Befahren der Friedhöfe mit Fahrzeugen aller Art nicht gestattet. Die Friedhofsverwaltung kann beim Befahren mit einem PKW zum Zwecke des Grabbesuches im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Wer haftet für Diebstahl oder Vandalismus an Grabstätten?

Wer haftet für Diebstahl oder Vandalismus an Grabstätten?

Die Enni haftet nicht für Diebstähle oder Vandalismus an Grabstätten, da wir den Schaden nicht verursacht haben und auch nicht Eigentümer der Gegenstände sind. Im Fall eines dieser Tatbestände ist eine Anzeige bei der Polizei zu stellen.

Gibt es Waldgräber in Moers?

Gibt es Waldgräber in Moers?

Ja, auf dem Waldfriedhof in Lohmannsheide. Hier bieten wir Waldgräber für vier Urnen und Waldreihengräber für eine Urne an.

Downloads

Inga Krenn und ihr Team Telefon: 02841 104-871 / 872 / 873 E-Mail schreiben
Friedhofswesen ENNI
Am Jostenhof 15, 47441 Moers
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