Winterdienst

Wenn Väterchen Frost uns die kalte Schulter zeigt, ist Teamwork gefragt. Das Team von der enni.winterreinigung streut und räumt die Moerser Straßen, damit Sie sicher unterwegs sind. Doch auch die Bürger müssen mit anpacken.

Keine Chance für Schnee, Eis und Glätte

Mit unserer enni.winterreinigung streuen und räumen wir im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht die Moerser Straßen, Wege und Plätze  nach einem speziellen Plan. Dabei greifen wir nicht erst ein, wenn es für Autofahrer und Fußgänger bereits gefährlich ist, sondern werden frühzeitig tätig. Wir stützen uns dabei auf aktuelle Informationen von Wetterdiensten und unsere eigenen Kontrolleure, die auch nachts unterwegs sind und an neuralgischen Stellen Straßen auf Schnee- und Eisglätte untersuchen.

Welche Dringlichkeitsstufe gilt für Ihre Straße

Der Winterdienst erfolgt hierbei in zwei Dringlichkeitsstufen (Prioritäten). Bitte beachten Sie: Bei einigen Straßen ist der Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Mit Hilfe dieser Abfrage können Sie feststellen, welche Regelung für Ihre Straße gilt.

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Ganz wichtig: Unsere Kehrmaschinen versprühen bei der Straßenreinigung einen Wassernebel. Bei Minustemperaturen könnte dadurch Glatteis entstehen. Deshalb ist eine Straßenreinigung bei Schnee und Eis nicht möglich.

Auch Bürger müssen mit anpacken

Auch Moerser Bürger müssen in der Wintersaison ihre Kehrpflicht einhalten. Denn wie bundesweit üblich müssen auch sie im Winter mit anpacken und Gehwege von Eis und Schnee befreien. Das ist in der so genannten Straßenreinigungssatzung der Stadt Moers festgelegt.

  • Der Winterdienst erfolgt in zwei Dringlichkeitsstufen
  • Bei einigen Straßen hat die Stadt den Winterdienst auf die Anlieger übertragen
  • Je nach Witterung ist Straßenreinigung im Winter nicht möglich
  • Moerser Bürger müssen städtische Gehwege räumen
  • Enni bietet Winterdienst-Service für Privatleute an

Fragen zum Winterdienst beantwortet die Enni unter Telefon 0800 222 10 40

Winterdienst ENNI.WinterReinigung

Winterdienst

 

Wenn Sie den Winterdienst nicht selbst durchführen können oder wollen, räumen wir auch Ihre privaten Flächen gerne von Eis und Schnee. Egal ob Gehweg oder privater Parkplatz. So können Sie der kalten Jahreszeit ganz entspannt entgegensehen.

Achtung: Winterdienstverträge müssen (wegen der Personal- und Geräteplanung) zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober eines jeweiligen Jahres abgeschlossen werden. Winterdienstverträge, die zwischen dem 1. November und 31. März geschlossen werden, gelten erst für die Folgesaison.

Unser Tipp

Gemeinsam zahlt sich aus! Fragen Sie doch einfach Ihre Nachbarn, ob sie auch Interesse an unserem Winterservice haben. Dann können Sie gemeinsam sparen. Denn je mehr geräumte Meter, desto niedriger die Kosten pro Meter. Falls auch Sie unseren Service nutzen wollen, sprechen Sie uns bitte an.

Antworten auf häufige Fragen

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Winterdienst.

Was bedeuten Prioritäten?

Was bedeuten Prioritäten?

Priorität 1 heißt: Diese Straßen befreien wir als erstes von Eis und Schnee. Das Augenmerk liegt auf Durchgangsstraßen, Hauptstraßen, Straßen mit besonderem Verkehrsaufkommen, Gewerbegebiete, Busstrecken und Schulbusstrecken sowie andere Straßen mit erhöhtem Gefährdungspotential (z. B. steile Gefällestrecken)

Priorität 2 gilt für Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen sowie Nebenstraßen. Die Enni führt hier nach Möglichkeit ihren Dienst durch, wenn die Straßen mit Dringlichkeitsstufe 1 gestreut und geräumt sind. Das ist jedoch von der Witterung und den zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängig. Eine Verpflichtung zum Straßenstreudienst gibt es hier nicht.

Welche speziellen Aufgaben haben Moerser Bürger?

Welche speziellen Aufgaben haben Moerser Bürger?

Gehwege: Die Räum- und Streupflicht gilt in erster Linie für Gehwege. Sie sollten werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr in der Breite von 1,50 Metern frei von Schnee und Eis geräumt sein.

Bushaltestellen, Radwege und komplette Straßen: Sollte das Grundstück an einen Gehweg mit Bushaltestelle angrenzen, sorgen die Bürger im Rahmen ihrer Streupflicht für einen gefahrlosen Ein- und Ausstieg der Fahrgäste sowie für einen sicheren Zugang zur Haltestelle. Für den Winterdienst auf Radwegen sind Moerser Bürger nur dann zuständig, wenn sie hier auch die Reinigung durchführen müssen.

Wichtige Tipps zusammengefasst

Wichtige Tipps zusammengefasst

Grundsätzlich sollten Bürger die Gehwege räumen, wenn es aufgehört hat zu schneien. Bei lang anhaltendem Schneefall müssen sie ihre Gehwege nicht ständig kehren, sondern erst, sobald der Schnee spürbar nachlässt. Je nach Witterung kann ein einmaliges Kehren und Streuen des Gehweges nicht ausreichen – dann heißt es: mehrmals am Tag zu Besen, Schaufel und Granulat zu greifen.

Schneit oder friert es erst nach 20 Uhr, genügt es, wenn die Bürger am nächsten Morgen loslegen. Doch morgens um 7 Uhr müssen die Gehwege geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen reicht es, den Gehweg bis 9 Uhr von Schnee und Eis zu befreien.

Wird das Grundstück zu anderen Zeiten genutzt, muss der Grundstückseigentümer auch dann gewährleisten, dass sein Grundstück gefahrlos zu erreichen ist. Das gilt zum Beispiel, wenn noch spät in der Nacht Gäste empfangen oder eine Gaststätte betrieben wird.

Welches Streugut sollten Bürger verwenden?

Welches Streugut sollten Bürger verwenden?

Bei Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen oder abschüssigen Strecken ist der Einsatz von Streusalz erlaubt. In allen anderen Fällen dürfen die Bürger – der Umwelt zuliebe – nur abstumpfendes Granulat verwenden.

Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Tanja Neervort und ihr Team Telefon: 0800 222 1040 E-Mail schreiben