Informationen während der Corona-Pandemie

Wir machen  Ihnen das Leben leichter – Tag für Tag. Auch in der aktuellen Krisensituation ist Enni ein verlässlicher Partner in der Region. Wir sind für Sie da – ganz sicher!

Zahlungsprobleme wegen Corona?
Kontakt

Corona-Schutzmaßnahmen beim Kontakt mit Kunden vor Ort

Folgende Tätigkeiten wurden unter Einhaltung aller Hygienevorschriften wieder aufgenommen:

 

  • Erneuerung von Hausanschlüssen
  • Sperrtätigkeiten im Netzgebiet
  • Ablesetätigkeiten in Wohnungen und Einfamilienhäusern
  • Sperrtätigkeiten durch Enni als Lieferant

 

Die Friedhofsverwaltung ist wieder zu den gewohnten Zeiten für Sie erreichbar!

Besser ist es aber auch hier, unter 02841 104-871 anzurufen oder eine E-Mail mit dem Anliegen an die Adresse friedhofsverwaltung@enni.de zu schreiben. Bestattungen finden weiter statt, allerdings müssen wir die Anzahl der Trauergäste begrenzen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Kommunale Dienstleistungen - Friedhofswesen

Zahlungsprobleme wegen Corona?

Enni ist Ihr verlässliche Partner in der Krise. Egal, ob Privatkunde oder Geschäftskunde: Wer durch die Corona-Pandemie in einem finanziellen Engpass steckt, kann sich jeder Zeit an uns wenden. Wir finden gemeinsam eine individuelle Lösung.

 

So unterstützen wir Sie:

Privatkunden

Privatkunden

  • Sie können mit uns im Bedarfsfall eine Ratenzahlung vereinbaren, welche Ihre persönliche Situation berücksichtigt.
  • Sie können von Ihrem Leistungsverweigerungsrecht nach Art. 240 EGBGB Gebrauch machen, sodass Sie keine Abschläge zahlen müssen. Hierzu füllen Sie einfach unser vereinfachtes Standardformular aus und senden es an uns zurück. Sie sind dann bis zum 30.06.2020 zunächst von Ihrer Zahlungspflicht befreit.

Geschäftskunden

Geschäftskunden

  • Sie nutzen eine registriende Leistungsmessung und möchten Ihre Zahlung reduzieren?
    Dann müssen Sie nichts weiter unternehmen, da der monatliche Verbrauch abgerechnet wird. Wenn die Produktion bzw. der Betrieb steht oder verkleinert weitergeführt wird, wird somit automatisch weniger berechnet.
  • Sie zahlen einen monatlichen Abschlag?
    Melden Sie sich bei uns und wir senken die Abschläge auf ein Minimum für die kommenden drei Monate. Sollte nach drei Monaten immer noch kein geregelter Betrieb aufgrund der Corona-Pandemie möglich sein, können wir mit Ihnen auch über die drei Monate Ihre Abschläge senken.
  • Sie sind ein Kleinstunternehmen?
    Nach der Definition der Bundesregierung besteht hier ebenfalls die Möglichkeit vom Leistungsverweigerungsrecht nach Art. 240 EGBGB Gebrauch machen, so dass Sie keine Abschläge zahlen müssen. Hierzu füllen Sie einfach unser vereinfachtes Standardformular aus und senden es an uns zurück. Sie sind dann bis zum 30.06.2020 zunächst von Ihrer Zahlungspflicht befreit. Natürlich können Sie auch die Zahlung Ihres monatlichen Abschlags auf ein Minimum für die kommenden drei Monate senken. Gerne beraten wir Sie und entwickeln einen individuelle Lösung gemeinsam mit Ihnen.
  • Sie möchten eine individuelle Ratenzahlung vereinbaren?
    Sprechen Sie uns einfach an: Telefonisch unter 0800 222 1040, per E-Mail an kundenzentrum-mo@enni.de, postalisch oder über unser Onlineportal. 

Alle Fragen zur Energieversorgung können Sie weiterhin telefonisch unter 0800 222 1040, per E-Mail an kundenzentrum-mo@enni.de, postalisch oder über unser Onlineportal an uns richten. Wir sind für Sie da!

Ihr Kontakt zur Enni

Wir sind immer für Sie da. Egal, auf welchem Weg Sie uns kontaktieren: Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonische Beratung

 

Service-Hotline: 0800 222 1040
Entstörungs-Nummer: 
(bitte nur in Notfällen)
02841 104-114
Telefax: 02841 104-159

Online-Beratung