Wichtige Neuerung zur Meldefrist bei Umzug:
Das neue Jahr bringt gesetzliche Veränderungen mit sich, die eine Mitteilung über einen Umzug im Voraus erforderlich macht. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung Ihrer Energielieferung ist ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier.

 

Sie planen einen Umzug? 

Unser Tipp: Melden Sie uns Ihren Umzug bereits dann, wenn Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben oder gekündigt haben. Spätestens sollte die Mitteilung 14 Tage vor Ihrem Umzug erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass die Schlussrechnung exakt zum Auszugstermin erfolgt und Ihnen nur Ihr Verbrauch berechnet wird. Erhalten wir Ihre Mitteilung verspätet, sind die zu viel berechneten Zeiträume durch die Mietparteien privatrechtlich zu klären.

Für eventuelle Rückfragen , möchten wir Sie bitten uns Ihre Kontaktdaten mitzuteilen.

Persönliche Daten
Angaben zu Ihrer bisherigen Lieferstelle
Ihre bisherige Lieferanschrift
Ihre bisherigen Zähler
Um Ihren Wasserzähler umzumelden, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehene Schaltfläche „Wasser“ in der Auswahl der Kündigungsart.
Angaben zu Ihrer neuen Lieferstelle
Ihre neue Lieferanschrift
Ihre neuen Zähler

FAQ zum 24h Lieferantenwechsel

Was ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden?

Eine neue gesetzliche Regelung, die es Endverbrauchern ermöglicht, ihren Energieanbieter schneller und einfacher zu wechseln.

Ab dem 6. Juni 2025 können Verbraucher Ihren Strom – und Gaslieferanten innerhalb eines Werktages wechseln, sodass die Belieferung durch den neuen Anbieter theoretisch bereits 24 Stunden nach der Anmeldung beginnen kann.

Warum wird der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden eingeführt?

Die Bundesregierung hat in §20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, dass alle Energieanbieter verpflichtet sind, Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten.

Ziel dieser Regelung ist, eine möglichst verbraucherfreundliche, schnelle und flexible Energieversorgung sicherzustellen.

Ab Wann greift der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden

Ab dem 6. Juni 2025 müssen alle Energieversorger den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleisten.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang „ein Werktag“?

Werktage umfassen alle Wochentage von Montag bis Freitag.

Gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage zählen nicht dazu.

Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?

Die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen.

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist weiterhin 14 Tage.

Der Lieferantenwechsel kann erst nach Vertragsende erfolgen.

Was muss ich künftig beachten?

Reibungsloser Wechselprozess: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (z.B. Zählerstand) fristgerecht eingereicht werden.

Umzugsmeldung: Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.

Umzüge können nicht mehr in die Vergangenheit umgesetzt werden.

Welche Vorteile ergeben sich durch den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?

  • Mehr Flexibilität: Sie können schneller den Energieanbieter wechseln.
  • Direkte Umsetzung: Der Wechselprozess wird deutlich beschleunigt, was Ihnen eine zügige Versorgung durch den neuen Anbieter ermöglicht.
  • Höhere Sicherheit: Durch die Vorabanfrage der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) werden Zuordnungsfehler vermieden und unerwünschte Vertragsabschlüsse erschwert.

Checklisten für Kunden

Umzugsmeldung: Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus

Kündigungsfristen: Diese bleiben weiterhin bestehen und sind zu beachten.

Zählerstände melden: Melden Sie die Zählerstände am Tag des Umzuges, spätestens jedoch eine Woche danach.