Wichtige Neuerung zur Meldefrist bei Umzug:
Das neue Jahr bringt gesetzliche Veränderungen mit sich, die eine Mitteilung über einen Umzug im Voraus erforderlich macht. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung Ihrer Energielieferung ist ab Juni 2025 nicht mehr möglich. Häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier.
Sie planen einen Umzug?
Unser Tipp: Melden Sie uns Ihren Umzug bereits dann, wenn Sie Ihren Mietvertrag unterschrieben oder gekündigt haben. Spätestens sollte die Mitteilung 14 Tage vor Ihrem Umzug erfolgen. So kann sichergestellt werden, dass die Schlussrechnung exakt zum Auszugstermin erfolgt und Ihnen nur Ihr Verbrauch berechnet wird. Erhalten wir Ihre Mitteilung verspätet, sind die zu viel berechneten Zeiträume durch die Mietparteien privatrechtlich zu klären.