Förderfähige Kosten beim Heizungstausch

Wenn Sie vorhaben, Ihre Heizung zu tauschen, können Sie bares Geld sparen. Hier erhalten Sie eine Übersicht über förderfähige Kosten gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Übersicht der förderfähigen Kosten

Beispiele für förderfähige Kosten in der Praxis

Wie sich die Zuschusshöhe zusammen setzt

Im Rahmen der staatlichen Heizungsförderung werden Kosten gefördert, die unmittelbar für den Austausch der bestehenden Heizung und für den Betrieb der neuen Wärmepumpe erforderlich sind.
Die Förderung wird auf Basis der förderfähigen Investitionskosten berechnet (max. 30.000 € je Wohneinheit, Fördersatz bis max. 70 %).

Übersicht der förderfähigen Kosten

Wärmeerzeugung & Altanlagen

Maßnahme Förderfähig Erläuterung
Anschaffung der Wärmepumpe Inkl. Zubehör und notwendiger Systemkomponenten
Installation & Inbetriebnahme Arbeitslohn im Fachbetrieb
Ausbau und Entsorgung alter Gas-/Ölheizung Inkl. Demontage
Ausbau und Entsorgung Öltank Falls vorhanden
Stilllegung alter Heiztechnik Direkte Heizungsmaßnahme

Elektro- & Medienanschlüsse

Maßnahme Förderfähig Erläuterung
Ertüchtigung von Stromanschlusskästen Sofern für Wärmepumpenbetrieb erforderlich
Anpassung Elektroinstallation Z. B. Zuleitung, Sicherungen

Wärmeverteilung & Heizflächen

Maßnahme Förderfähig Erläuterung
Austausch vorhandener Heizkörper (Material) Wenn technisch erforderlich (Niedertemperaturbetrieb)
Austausch vorhandener Heizkörper (Arbeitslohn) Direkter Zusammenhang mit Wärmepumpe notwendig
Anpassung / Erneuerung Heizungsverteilleitungen Z. B. größere Rohrdimensionen
Hydraulischer Abgleich Verpflichtender Bestandteil
Einbau neuer Heizflächen ! Nur bei technischer Notwendigkeit

Beispiele für förderfähige Kosten in der Praxis

Maßnahme Beispielbetrag Förderfähig?
Wärmepumpe inkl. Zubehör 18.000 €
Arbeitskosten für Einbau 6.000 €
Austausch und Entsorgung alter Gasheizung 2.000 €
Wandbohrung für Außengerät und Betonierung für erforderlichen Sockel 4.000 €
Elektrische Anschlussanpassung / z. B. Elektrische Sicherungen und weiterer Zählerplatz 1.500 €
Gesamt förderfähige Kosten 31.500 € → wird auf 30.000 € begrenzt
Maximale Förderung (70%): 21.000 €

 

Die Zuschusshöhe setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die wichtigsten sind:

Zuschussart Fördersatz
(der förderfähigen Kosten)
Bedingung
Grundförderung 30% Für Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizlösung, z. B. Wärmepumpe.
Klima-Geschwindigkeitsbonus +20% Wenn eine alte fossile Heizung ersetzt wird (z. B. Gas/Öl).
Effizienz-Bonus +5% Für besonders effiziente Wärmepumpen oder optimalen Einsatz erneuerbarer Quellen.
Einkommens-Bonus bis +30% Zuschuss bei geringem Einkommen (je nach Richtlinie).
Maximaler Fördersatz gesamt 70% Begrenzung auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten.