Förderfähige Kosten beim Heizungstausch

Wenn Sie vorhaben, Ihre Heizung zu tauschen, können Sie bares Geld sparen. Hier erhalten Sie eine Übersicht über förderfähige Kosten gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Übersicht der förderfähigen Kosten

Beispiele für förderfähige Kosten in der Praxis

Wie sich die Zuschusshöhe zusammen setzt

Im Rahmen der staatlichen Heizungsförderung werden Kosten gefördert, die unmittelbar für den Austausch der bestehenden Heizung und für den Betrieb der neuen Wärmepumpe erforderlich sind.
Die Förderung wird auf Basis der förderfähigen Investitionskosten berechnet (max. 30.000 € je Wohneinheit, Fördersatz bis max. 80 %).

Übersicht der förderfähigen Kosten

Wärmeerzeugung & Altanlagen

Maßnahme Förderfähig Erläuterung
Anschaffung der Wärmepumpe ✔ Inkl. Zubehör und notwendiger Systemkomponenten
Installation & Inbetriebnahme ✔ Arbeitslohn im Fachbetrieb
Ausbau und Entsorgung alter Gas-/Ölheizung ✔ Inkl. Demontage
Ausbau und Entsorgung Öltank ✔ Falls vorhanden
Stilllegung alter Heiztechnik ✔ Direkte Heizungsmaßnahme

Elektro- & Medienanschlüsse

Maßnahme Förderfähig Erläuterung
Ertüchtigung von Stromanschlusskästen ✔ Sofern für Wärmepumpenbetrieb erforderlich
Anpassung Elektroinstallation ✔ Z. B. Zuleitung, Sicherungen

Wärmeverteilung & Heizflächen

Maßnahme Förderfähig Erläuterung
Austausch vorhandener Heizkörper (Material) ✔ Wenn technisch erforderlich (Niedertemperaturbetrieb)
Austausch vorhandener Heizkörper (Arbeitslohn) ✔ Direkter Zusammenhang mit Wärmepumpe notwendig
Anpassung / Erneuerung Heizungsverteilleitungen ✔ Z. B. größere Rohrdimensionen
Hydraulischer Abgleich ✔ Verpflichtender Bestandteil
Einbau neuer Heizflächen ! Nur bei technischer Notwendigkeit

Beispiele für förderfähige Kosten in der Praxis

MaßnahmeBeispielbetragFörderfähig?
Wärmepumpe inkl. Zubehör18.000 €✔
Arbeitskosten für Einbau6.000 €✔
Austausch und Entsorgung alter Gasheizung2.000 €✔
Wandbohrung für Außengerät und Betonierung für erforderlichen Sockel4.000 €✔
Elektrische Anschlussanpassung / z. B. Elektrische Sicherungen und weiterer Zählerplatz1.500 €✔
Gesamt förderfähige Kosten31.500 € → wird auf 30.000 € begrenzt
Maximale Förderung (80%):24.000 €

 

Die Zuschusshöhe setzt sich aus verschiedenen 
Komponenten zusammen. Die Wichtigsten sind:

ZuschussartFördersatzBedingung
Grundförderung30 %Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragsteller/innen
Klimageschwindigkeits-Bonus+16 %für selbstnutzende Eigentümer/innen, bis 01.02.2027 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen)
Einkommens-Bonus+40 %

für selbstnutzende Eigentümer/innen, die Höhe des Bonus ist vom zu versteuerndem Jahres- Haushaltseinkommen abhängig:

  • bis 30.000 € - 40 % Bonus
  • bis 40.000 € - 30 % Bonus 
  • Bis 50.000 € - 10 % Bonus
Gesamtförderungbis zu 80 %Gesamtförderung bei 40 % Einkommensbonus auf 80% gedeckelt, ansonsten auf max. 70 %

Hinweis: Ab dem 01.02.2027 werden der Klimageschwindigkeits-Bonus alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte und die förderfähigen Kosten alle 6 Monate um 750 € reduziert.