Was zählt zum Sperrgut?
Sperrgut sind große, sperrige Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder des Gewichts nicht in den Abfallbehälter passen und Sie im Falle eines Umzugs mitnehmen würden.
- Sperriger Hausrat wie beispielsweise: Möbel, Matratzen, Federbetten, Vorhänge, Gardinen (bitte bündeln),Teppiche/Teppichboden bzw. PVC-Bodenbeläge, leere Kisten, leere Koffer und Körbe etc.
- Elektrogeräte wie: Kühlschränke, Gefriertruhen und -schränke, Wasch- und Spülmaschinen, Elektro- und Gasherde, Fernseh- und Videogeräte, Stereoanlagen, DVD-Player, Computer (Bildschirme, Rechner, Drucker), Elektrorasenmäher, Mikrowellen, Toaster, Haartrockner etc.
- Altmetall wie: Fahrräder, Wäscheständer, Treppenleitern, Kinderwagengestelle, Töpfe, Pfannen, Backbleche