
Die Höhe der Friedhofsgebühren richtet sich nach dem zu der entsprechenden Satzung der Stadt Moers gehörenden Gebührentarif.
Kontakt
ENNI Stadt & Service Niederrhein
Friedhofsverwaltung
Geldernsche Straße 7 A
47441 Moers
Telefon: 02841 104-871
Telefax: 02841 104-879
E-Mail: friedhofsverwaltung(at)enni(dot)de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Montag bis Mittwoch: 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 Uhr bis 17 Uhr
Gebühren & Satzungen
Für die Benutzung der Friedhöfe in der Stadt Moers und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für besondere Leistungen der Friedhofsverwaltung erheben wir Gebühren .
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zu der entsprechenden Satzung der ENNI Stadt & Service Niederrhein, Anstalt öffenltichen Rechts , gehörenden Gebührentarif.
Die Friedhöfe sind nichtrechtsfähige Anstalten der ENNI Stadt & Service Niederrhein, Anstalt öffentlichen Recht. Sie dienen der Bestattung ehemaliger Moerser Bürger. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung.
Eine Ausnahmegenehmigung zur Bestattung auf Moerser Friedhöfen erteilen wir für Verstorbene, die vor ihrem Tod lediglich aus Pflege- beziehungsweise Altersgründen verzogen sind. Auch Verstorbene, die bereits Verwandte auf einem städtischen Friedhof der Stadt Moers bestattet wurden, setzen wir auf den Moerser Friedhöfen bei.


