Entwässerung

Das Moerser Kanalnetz ist 480 Kilometer lang. Dabei unterscheiden wir zwischen Schmutz-, Misch- und Regenwasser. Das ist auch für Ihre Gebühr wichtig.

Wir entsorgen Ihr Abwasser

Enni betreibt in Moers das rund 480 Kilometer lange städtische Kanalnetz und übernimmt einen Rundum-Service von der Planung und dem Bau der Entwässerungsanlagen bis zur Unterhaltung. Auch den Anschluss von Neubauten an das Netz übernehmen wir. 

In Nordrhein-Westfalen müssen Kommunen Abwasser gesplittet abrechnen. Seither fließt auch in Moers – einfach erklärt – Schmutz- und Regenwasser getrennt in die Jahresrechnung ein. Während beim Schmutzwasser der Frischwasserverbrauch der Maßstab ist, zählt für Eigentümer beim Regenwasser die Größe der versiegelten Fläche durch Dächer, Wintergärten oder asphaltierte Parkplätze vor dem Haus.

Schmutzwassergebühr

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr ist eine verbrauchsabhängige Gebühr, die sich an Ihrem tatsächlichen Frischwasserverbrauch orientiert. Die Abrechnung erhalten Sie zusammen mit Ihrer Energieabrechnung. Die aktuelle Schmutzwassergebühr entnehmen Sie bitte nachfolgender Gebührensatzung.

Bis auf wenige Ausnahmen müssen Hauseigentümer jedes Grundstück an einen öffentlichen Kanal anschließen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie das häusliche Abwasser in eine dezentrale Entwässerungsanlage ableiten. Dabei unterscheiden wir zwischen abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen. Bei dem Betrieb einer Kleinkläranlage entsorgen Sie das Schmutzwasser auf Ihrem eigenen Grundstück. Dabei behandeln und reinigen Sie das Schmutzwasser dort und dürfen es danach in ein Gewässer (meistens in das Grundwasser) einleiten. Es sind nur noch Kleinkläranlagen zulässig, die eine vollbiologische Behandlung des Abwassers vorsehen.

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen zur Schmutzwassergebühr wenden Sie sich bitte an:
Telefon 02841 104-0

kanalbetrieb@enni.de

Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswassergebühr

Auch für die Einleitung des Niederschlagswassers müssen Sie als Moerser Bürger eine Gebühr entrichten; aktuell beträgt diese 1,52 €/m² (Stand: 01.01.2024). Bemessungsgrundlage hierfür ist die Größe der bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser über einen Kanalanschluss oder oberflächlich über eine angrenzende Straße in den Kanal entwässert wird. Garagenzufahrten oder Zuwegungen zu Häusern sind hierfür nur zwei Beispiele. Abschläge werden für Ökopflaster, Porenpflaster, Rasengittersteine und Gründächer gewährt. Diese Berechnung ist nicht verbrauchs-, sondern flächenabhängig. Den Gebührenbescheid erhalten Sie zusammen mit der Abfall- und Straßenreinigungsgebühr.

Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zur Niederschlagswassergebühr, z.B. bei Flächenklärung oder anderen technische Fragestellungen, wenden Sie sich bitte an:


Telefon 02841 104-0

grundstuecksentwaesserung@enni.de

Kanalrückstau

Kanalrückstau

Starke Niederschläge, wie sie in Deutschland immer häufiger vorkommen, können Kanalnetze völlig überlasten. Wenn die Aufnahmefähigkeit überschritten ist, staut sich das Wasser bis zur Straßenoberkante und sucht sich dann seinen Weg. Die Folge: Das Wasser drückt als so genannter Rückstau zurück ins Haus und verursacht Schäden an Gebäude und Hausrat. Die Klärung der Haftungsfragen ist dann oft langwierig und kompliziert.

Das öffentliche Kanalnetz ist nur für eine bestimmte Wassermenge ausgelegt. Wenn es also länger stark regnet, kann es die gewaltigen Wassermassen nicht schnell genug ableiten. Der Wasserspiegel steigt dann bis zur Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) an. Bei Gebäudeteilen, die unterhalb dieser Ebene liegen, drückt dann das Wasser durch beispielsweise Bodenabläufe, Toiletten oder Waschmaschinen zurück ins Haus. Aber auch bei sonnigem Wetter ist man vor Rückstau nicht sicher. Denn auch durch Ablagerungen, Verstopfungen oder Rohrbrüche in der Kanalisation kann es zu Rückstau kommen.

Die gute Nachricht: Sie können Ihr Haus mit modernen Rückstausystemen vor solchen Vorkommnissen schützen. Dies ist sogar Ihre Pflicht als Hausbesitzer.

Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zum Kanalrückstau/Rückstausicherung wenden Sie sich bitte an das Team der Grundstücksentwässerung:
Telefon: 02841 104-0

kanalbetrieb@enni.de

Kanalplanung- und Bau

Kanalplanung- und Bau

Wir sind für die gesamte Entwässerung des öffentlichen Kanalnetzes in der Stadt Moers zuständig, planen und bauen dazu die Entwässerungskanäle, und übernehmen die Hausanschlüsse in Neubaugebieten.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser zu entsorgen. Entweder in einer gemeinsamen Leitung (Mischsystem/Mischwasserkanal) oder in getrennt ausgeführten Leitungen (Trennsystem).

Im Mischsystem führt jeder Hauseigentümer oder Gewerbetreibende sein Schmutz- und Niederschlagswasser in einen Kanal ab. Vorteil, vor allem bei Kosten: Nur ein Leitungsnetz ist notwendig. Allerdings: Dann fließt auch Niederschlagswasser in Kläranlagen und wird dort von der LINEG behandelt. In Moers gibt es nur noch wenige Mischsysteme. Diese befinden sich in erster Linie in alten Zechensiedlungen in Repelen, Meerbeck und Hochstraß. Aber auch Scherpenberg und Asberg verfügen über Mischwasserkanäle.

In einem Trennsystem führen wir die Schmutz- und Niederschlagsabwässer in separate Kanäle ab. Da Niederschlagswasser wenig Schmutz mit sich führt, führen wir diese meistens direkt oder indirekt (etwa über Niederschlagswasserrückhaltebecken) in Gewässer ein. Somit müssen wir diese Wässer nicht in Kläranlagen aufbereiten. Moers verfügt über ein 165 Kilometer langes Niederschlagswassernetz. Strategie ist es zunächst, dass das Niederschlagswasser so weit wie möglich im Boden versickern und somit dem Grundwasser zufließen kann. Vor allem in dicht bebauten Gebieten und in Bereichen, in denen eine Versickerung nicht möglich ist, bauen wir aber gezielt Niederschlagswasserkanäle. Das anfallende Oberflächenwasser der Straßen sowie der angeschlossenen Privatgrundstücke leiten wir über diese Niederschlagswasserkanäle den weiterführenden Gräben und sogenannten Vorflutern zu. Regenrückhaltebecken helfen uns dabei, große Wassermengen zwischen zu speichern und das Netz zu entlasten.

Kanalbaustellen im Überblick

Kanalbaustellen im Überblick

Wir investieren jedes Jahr in den Erhalt unseres Kanalnetzes. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Baustellen:

Hier bauen wir

Unser Entstörungsdienst ist ganzjährig rund um die Uhr erreichbar:

Telefon: 02841 104-114
Telefax: 02841 104-343
meldestelle@enni.de

FAQs und Downloads

Hier finden Sie Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Downloads zum Thema Niederschlagswasser.

Das Niederschlagswasser ist doch sauber, wieso muss ich für die Beseitigung Gebühren bezahlen?

Das Niederschlagswasser ist doch sauber, wieso muss ich für die Beseitigung Gebühren bezahlen?

Die Kosten für Beseitigung von Niederschlagswasser werden auf alle Nutzungsberechtigten umgelegt. Die Kanalanlagen sind auf größere Niederschläge bemessen. Entsprechend dimensionierte Anlagen müssen vorgehalten und finanziert werden, damit Überflutungen u.a. bei Starkregenereignissen vermieden werden.

Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Ja, wenn sich Änderungen an den bebauten, überbauten oder befestigten Flächen ergeben, ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR mitzuteilen. Die Niederschlagswassergebühr wird dann entsprechend angepasst.

In welchem Umfang können Abwassergebühren rückwirkend erhoben werden?

In welchem Umfang können Abwassergebühren rückwirkend erhoben werden?

Die Gebühren können rückwirkend bis zu vier Jahre erhoben werden.

Muss die öffentliche Hand auch für Straßen, Plätze und andere öffentliche Flächen bezahlen, weil von dort auch Niederschlagswasser eingeleitet wird?

Muss die öffentliche Hand auch für Straßen, Plätze und andere öffentliche Flächen bezahlen, weil von dort auch Niederschlagswasser eingeleitet wird?

Ja, die Kosten für die Entwässerung dieser Flächen sind von den entsprechenden Straßenbaulastträgern wie Bund, Land, Kreis oder Stadt (u.a. Stadt Moers) zu tragen.

Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?

Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?

Informationen hierzu können Sie möglicherweise Ihren Bauunterlagen entnehmen. Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Einlaufschächte vorhanden sind, über die das Niederschlagswasser zur öffentlichen Kanalisation fließt.

Ist es für den Grundstückseigentümer ein Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?

Ist es für den Grundstückseigentümer ein Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?

Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung das Grundstück angeschlossen ist. Entscheidend ist die sogenannte Abflusswirksamkeit.

Darf ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?

Darf ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?

Es besteht grundsätzlich eine Abwasserüberlassungspflicht. Eine Befreiung ist nur möglich, wenn alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen. ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR kann nach individueller Prüfung der Voraussetzungen eine Befreiung von der Überlassungspflicht erteilen. Weiterhin ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

Werden Regentonnen und Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz bei der Gebührenberechnung berücksichtigt?

Werden Regentonnen und Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz bei der Gebührenberechnung berücksichtigt?

Nein, denn Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz, die für eine Gartenbewässerung genutzt werden, sind einen Großteil des Jahres vollgefüllt, so dass eine dämpfende Wirkung des Abflusses nicht gegeben ist.

Was ist bei einem Eigentumswechsel eines Grundstücks zu beachten?

Was ist bei einem Eigentumswechsel eines Grundstücks zu beachten?

Der Eigentümer hat den Eigentumswechsel bei ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR anzuzeigen. Dazu benötigen wir eine Kopie des notariellen Kaufvertrags. Dieser Nachweis ist zur korrekten Bestimmung des Gebührenschuldners und zur genauen Abrechnung der Gebühren erforderlich.

Wie unterscheiden sich die marktüblichen Rückstausicherungen?

Wie unterscheiden sich die marktüblichen Rückstausicherungen?

Hinsichtlich des Systems:

  • Systeme, die nur den Durchfluss verschließen (Rückstauverschlüsse mit Alarmmeldeeinrichtung, nur im Ausnahmefall zulässig)
  • Systeme, die auch bei verschlossenem Durchfluss das Abwasser aus dem Haus in den städtischen Kanal pumpen (Hebeanlagen)

Hinsichtlich der Technik:

  • Klappentechnik, eine Absperrplatte klappt in den Abflussquerschnitt (nur im Regenwasserkanal zulässig)
  • Hebeanlagen, bei denen das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser mit einer Pumpe über die Rückstauebene gehoben wird (Rückstauschleife)
  • Systeme, die bei auftretendem Rückstau automatisch schließen

Wie komme ich an eine gute Beratung und Ausführung?

Wie komme ich an eine gute Beratung und Ausführung?

In Moers geben wir, als zuständige Institution gerne eine entsprechende Beratung. Rufen Sie einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Neubauten lassen Sie sich von Ihrem Architekten oder Fachplaner genau erklären, wie er den Rückstauschutz nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 geplant hat. Hinterfragen Sie möglichst jedes Detail.

Ansprechpartner sind auch Fachbetriebe für Heizung, Lüftung, Sanitär, die Ihnen die Anlagen auch einbauen können. Kontakt zu diesen Fachbetrieben bekommen Sie z.B. über die Innung.

Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Tanja Neervort und ihr Team Telefon: 0800 222 1040 E-Mail schreiben