Dienstag, 21.05.2013
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Kontakt

Unser ganzjähriger, rund um die Uhr erreichbarer Entstörungsdienst garantiert Ihnen kurzfristige Hilfe. 

ENNI Energie & Umwelt Niederrhein
Telefon: 02841 - 104 - 114
Telefax: 02841 - 104 - 343
E-Mail: netznutzung.gas(at)enni(dot)de

Entgelte 2013

Hier erhalten Sie die Netznutzungsentgelte für 2013.

Netzzugang / Entgelte

Netzzugang: Die gesetzlichen Regelungen

Die Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die Regulierungsbehörde (§ 23 a EnWG). Mit Bescheid vom 17. Januar 2008 hat die Landesregulierungsbehörde den Antrag nach § 23a Abs. 1, 3 EnWG genehmigt. 

Netzzugang: Unsere aktuellen Preise und Regelungen

Die ENNI garantiert Ihnen für die Nutzung ihrer Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Entgelte sind zu entrichten für die Netznutzung und für die Messung und Abrechnung. In unseren Preisen sind die Kapazitätsentgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netze enthalten. Aus dem Inhalt dieser allgemeinen Veröffentlichung können keine Ansprüche abgeleitet werden. Die ENNI behält sich Änderungen der Veröffentlichung vor. 

Zu unseren Preisen für nicht leistungsgemessene Kunden: 

Zu unseren Preisen für leistungsgemessene Kunden: 

Zu unseren Preisen für Messung und Abrechnung


Fragen zu unseren Preisen? 

Die Preise für die unterbrechbare, sowie die unterjährige Nutzung von Kapazitäten für den Zeitraum eines Monats, einer Woche oder eines Tages auf Anfrage. 

Netzzugang: Unsere Verträge als Netzbetreiber

Die hier beschriebenen Verträge bilden die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Netze der ENNI. ENNI erklärt sich bereit, die Vorgaben von § 20 Abs. 4 der Kooperationsvereinbarung (KoopV) auf Anforderung umzusetzen. Hier finden Sie in Kürze folgende Verträge

  • Lieferantenrahmenvertrag

Netzzugang: Netzzugangsbedingungen

Die Nutzung der Netze der Energie Wasser Niederrhein GmbH zur Ausspeisung von Gas an Letztverbraucher erfolgt unter Einbeziehung der Netzzugangsbedingungen der Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung III (gültig ab 01.10.2008)

  • Kooperationsvereinbarung III

Die Kooperationsvereinbarung III gilt als Allgemeine Geschäftsbedingung.

Netzzugang: Regelungen zur Messung an Ein- u. Ausspeisepunkten

Je Zähler ist ein Entgelt für die Messung und die Abrechnung zu entrichten.

Hiermit sind der Messstellenbetrieb, die technische Messstellenbetreuung, die Zählwerterfassung, -aufbereitung und -weiterleitung sowie die Abrechnung abgegolten.

 

Informationen zu den Technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen finden sie hier.

 

Netzzugang: Standardtransportanfrage

Der Transport von Gasmengen erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften mit ihren Verordnungen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (DVGW-Richtlinien). Eine Transportanfrage muss schriftlich erfolgen. Die erforderlichen Angaben für eine Transportanfrage sind dem Formular  Standardtransportanfrage zu entnehmen. Dieses finden Sie im Downloadbereich unter Netzservice, Transportanfrage.

 

Für konkrete Durchleitungsanfragen, die das Netz der ENNI betreffen, füllen Sie das Anfrageformular bitte vollständig aus und schicken dieses dann an: 

ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH

Abteilung Netzmanagement

Uerdinger Straße 31

47441 Moers

 

Sie können uns die Anfrage auch per Email unter netznutzung.gas(at)enni(dot)de zukommen lassen.