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Rat setzt Satzung aus
ENNI empfiehlt Eigentümern, Entscheidungen der Politik abzuwarten
Bei der Kanal-Dichtheitsprüfung will der NRW-Umweltminister nachbessern. Was dabei herauskommt, ist derzeit noch offen. So sind viele Hauseigentümer in Nordrhein-Westfalen verunsichert. Das spürt auch die Stadt Moers und die durch sie mit der Umsetzung vor Ort beauftragte ENNI Stadt & Service (ENNI). Seit Mittwoch hat zumindest der Moerser Stadtrat Fakten geschaffen und die Satzung bis zur Klärung der Rechtslage durch den Gesetzgeber außer Kraft gesetzt. Damit steht fest: Auch Moerser Eigentümer sollten die letztendliche Entscheidung der Landesregierung abwarten. Laut Lutz Hormes, Leiter des städtischen Fachbereiches Tiefbau und Verkehr, herrscht in Moers nun weder Zwang noch Eile, die Dichtheitsprüfung vorzunehmen. „Die bislang in der städtischen Satzung festgelegte Handlungspflicht ist konsequenterweise ausgesetzt.“
Bislang galten in den unterschiedlichen Moerser Stadtteilen spezielle Umsetzungsregeln und -fristen. Je nach Lage des Grundstücks mussten Eigentümer hiernach die Dichtheit ihres Grundstücks zwischen dem 30. Juni 2012 und dem 31. Dezember 2023 nachweisen. Die im Fristengebiet eins gelegenen Objekte des Stadtteils Vinn hätten hiernach bis zum kommenden Juni handeln müssen. „Diese Pflicht entfällt nun“, wie auch der zuständige Vorstand der ENNI Stadt & Service Simon Ulrich Goerge betonte. „Kunden, die bereits aktiv waren, haben in jedem Fall den Wert ihrer Immobilie gesteigert und aktiven Umweltschutz betrieben“, sagt Goerge. Der Experte ist überzeugt, dass diese Kunden den noch kommenden gesetzlichen Regelungen zudem vorgegriffen haben. Grundsätzlich gelte zudem das Bundesgesetz weiter, wonach Abwasserleitungen dicht sein müssen.
Auch für Armin Frenkert von der Eigentümer-Schutzgemeinschaft Haus & Grund in Moers ist die aktuell unsichere Gesetzeslage ein Ärgernis. „Die Stadt Moers und ENNI haben hierauf sicher keinen Einfluss“, so der Eigentümervertreter. Für Frenkert umso erfreulicher, dass der Moerser Rat der zusätzlichen Prüfungspflicht zunächst einen Riegel vorgeschoben hat. „Wir hoffen, dass nun auch der Landtag hinsichtlich der geforderten Dichtheitsprüfung eine Entscheidung der Vernunft trifft.“ Fest steht: Sollte sich hieraus eine Veränderung für die Bürger hinsichtlich Fristen und Umsetzungsverfahren ergeben, wird die Stadt Moers die jetzt ausgesetzte Satzung anpassen und die ENNI die Bürger hiernach informieren. Das macht
ENNI übrigens bereits jetzt mit den 1500 Kunden, die nach der bisherigen Regelung zur Überprüfung bis zum 30. Juni 2012 verpflichtet gewesen wären. Die erhalten in Kürze ein Informationsschreiben.
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